OMbuDsMANN DR. TONKLI Konkret ist die Gesetzeslage bei Auftreten von schimmel wie folgt:WennessichbeidenimInnerendesMietobjektesauftretendenSchimmelbefallumeinensogenanntenernstenSchaden des Hauses handelt, hat diesen jedenfalls dauerhaft und endgültigderVermieteraufseineKostenalsoausdeneingehobenenErhaltungs-undVerbesserungsbeiträgenzubeheben.Der MieterhatdenVermieteraufzufordern,innerhalbangemessener FristdieentsprechendenbaulichenMaßnahmenzurSchimmelbeseitigungdurchzuführen.BleibtderVermietertrotzAufforderunguntätigwasimFallder,,meineheimat"wohlnichtanzunehmenseinwirdstehtdemMietereinunabdingbaresRecht auf Mietzinsminderung bis zur endgültigen Schimmelbeseitigungzu. Natürlichistesauchdenkbar,dassaufGrundder,,Benützergewohnheiten" des Mieters oder seiner Angehörigen der Schimmelbefall auftritt. Falsche Belüftung des Mietobjektes, falsche Beheizung oder ständiges Wäschetrocknen in der Wohnung sind nur zu oft der wahre Hintergrund für den ,,ungeliebten" Schimmel.DochauchindiesemFallhatvorabder,,genossen- schaftliche"VermieterdenSchimmelbefallumgehendaufseine KostenalsoausdenangespartenErhaltungs-undVerbesserungsbeiträgenzubeseitigen,wennfürdieBewohnerdesMietobjekteseineerheblicheGesundheitsgefährdungzubefürchten ist. Sollte sich allerdings im Zuge der Sanierungsmaßnahmen herausstellen,dassderSchimmelbefallvomMieterverschuldet wordenist,kanndieGenossenschaftdieBehebungskostenvon diesemzurückverlangen. < IHR DIREKTER DRAHT zuM OMbuDsMANN Die nächsten Beratungstermine sind 14.01. sowie 28.01.2010, 14 -17 Uhr. Bitte um telefonische Voranmeldung: 04242 54042 -17 Zukunft ohne Sorgenfalten: Die Prämienpension. Prämienpension mit staatlicher Förderung Nähere Infos in der Landesdirektion Kärnten/Osttirol unter 050 350-44203, auf www.wienerstaedtische.at oder bei Ihrem Berater. IHRE SORGEN MÖCHTEN WIR HABEN meine heimat AKTUELL 12 009 9 /2