MIETvORscHREIbuNg Mietvorschreibung Was mit Ihren monatlichen Zahlungen geschieht ... Annuitätendienst Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)§14,Abs.1,Z14:ZurFinanzierungder Baukosten einer Wohnung/eines Reihenhauses werden grundsätzlich Wohnbauförderungsmittel von der Landesregierung bzw. Fremddarlehen vonKreditinstitutenseitensderHeimatinAnspruch genommen. Die Wohnbauförderung ist je nach Bundesland und Erstbezug der Wohnung/des Reihenhauses unterschiedlich und wird in Form von Direktdarlehen der jeweiligen Landesregierung oder in Form von Fremddarlehen mit Annuitäten- bzw. Zins- zuschüssengewährt. Die Höhe des Ihnen zur Vorschreibung gelangenden Annuitätendienstes entspricht jener Annuität (=Zinsen+Tilgung), welche wir an die jeweiligen Darlehensgeber zu bezahlen haben. Sollten sich dennoch Differenzen ergeben, werden diese in Form einer Annuitätenabrechnung ausgeglichen. Instandhaltung Gemäß§14 WGGsollteindenerstenzehnJahren d ab Bezug ein Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) in Höhe von 0,36 Euro (netto) pro Monat und Quadratmeter Wohnnutzfläche eingehoben werden.DieseBeträgewerdenproWohnhausanlage aufeinemKontoangespart,umlaufendeErhaltungs- und Verbesserungsarbeiten an den allgemeinen TeilenderWohnhausanlagetätigenzukönnen. Verwaltungskosten EntgeltfürunsereVerwaltungstätigkeitlt.§6Entgeltrichtlinienverordnung (ERVO). Nur rund 3% gehen an Verwaltungskosten an die Heimat. Damit werden Leistungen wie Hausverwaltung, Wohnungsvergabe,Verrechnungusw.abgegolten. 18 meine heimat AKTUELL 12 009 /2